Sehr geehrter Reisegast,
wir begrüßen Sie recht herzlich als geschätzten
Reisekunden und dürfen Sie ausführlich
darüber unterrichten, welche Leistungen wir
erbringen, wofür wir einstehen und welche Pflichten
Sie uns gegenüber haben.
Exotus von Kahli-Touristik tritt ausschließlich
als Vermittler für travelan. Im Falle einer
Buchung kommt der die Reise/Leistung betreffende
Vertrag ausschließlich zwischen Ihnen und
Terracus Reiseservice e.K. Inh.: Melanie Tamblé
oder das Unternehmen Reisebüro am Waldplatz
Inh.: Markus Hartwig Jahnallee 57 . Mit der Vermittlung
eines Vertrages über eine Reiseleistung. Welches
der beiden Unternehmen Vertragspartner wird, ist
abhängig von der gebuchten Reiseleistung. Der
konkrete Vertragspartner wird dem Kunden im Rahmen
des Buchungsvorgangs vor Abgabe seiner Buchung mitgeteilt.
Ihre online-buchung stellt eine verbindliche reiseanmeldung
dar. der vertrag kommt durch eine bestätigung
des reiseveranstalters bzw. leistungsträgers
zustande. wir bemühen uns zwar jederzeit ihre
buchungen zu bearbeiten, grundsätzlich ist
die bearbeitung jedoch nur montags bis freitags
von 10.00 bis 23.00h, samstags von 13.00 bis 18.00h
und sonn- und feiertags von 17.30 bis 23.00h gewährleistet
(technische erreichbarkeit der leistungsträger
vorausgesetzt). keine bearbeitung: 1. weihnachtstag,
sonntags vor feiertagen, samstäglichen feiertagen
/ geänderte Bearbeitung: rosenmontag/fronleichnam
von 17.30 bis 23.00h, heiligabend/silvester von
10.00 bis 14.00h. die ticketingabteilung für
linienflüge arbeitet nur montags bis freitags
von 10.00h bis 18.00h außer an feiertagen.
wir weisen sie darauf hin, dass wir als vermittler
tätig sind. es gelten die geschäftsbedingungen
der reiseveranstalter bzw. leistungsträger.
grundsätzlich müssen Sie sich selbst über
notwendige paß- und visumerfordernisse, einschließlich
der fristen zur erlangung dieser dokumente, sowie
über gesundheitspolizeiliche formalitäten
bei dem ihr reiseziel zutreffenden botschaften informieren.
für die beschaffung der paß-, visa- und
gesundheitsdokumenten sind sie selbst verantwortlich.
informieren sie sich über aktuelle impfvorschriften
ihres zielgebietes vor antritt der reise bei ihrem
hausarzt.
wir weisen sie darauf hin, daß sie eventuell
für den krankheitsfall im ausland nicht ausreichend
versichert sind. insbesondere werden krankenrücktransporte
meist nicht übernommen. informieren sie sich
bei ihrer krankenversicherung. wir empfehlen daher
den abschluß einer privaten krankenversicherung.
wir empfehlen außerdem den abschluß
einer reiserücktrittskostenversicherung.
preisänderungen der flugverkehrsgesellschaften
unterliegen nicht dem einfluß des reisebüros
und bleiben ausdrücklich vorbehalten. das reisebüro
ist berechtigt, eingetretene flugtarifänderungen
oder berechtigte tarifnachforderungen seitens der
luftverkehrsgesellschaft an sie weiterzugeben. dieses
gilt insbesondere für den fall, daß das
reisebüro von den flugverkehrsgesellschaften
mit entsprechenden aufwendungen belastet wurde.
die zuverlässigkeit und höhe etwaiger
preis- und tarifänderungen ergeben sich aus
den reisebedingungen des reiseveranstalters sowie
aus den allgemeinen geschäftsbedingungen der
luftverkehrsgesellschaften.
Die Reklamationen von der Fähre
sollen schriftlich direkt an die Fährengesellschaften
geschickt werden, spätesten 10 Tagen nach
Ihrem Reiserückkehr.
-Haftung
für die vermittelten reiseleistungen erbringt
das reisebüro fremdleistungen soweit sich aus
der reisebestätigung nichts gegenteiliges ergibt.
wir haften daher nicht selbst für die ordnungsgemäße
durchführung der vermittelten fremdleistungen.
Für die richtigkeit und vollständigkeit
von auskünften übernimmt das reisebüro,
bei pflichtgemäßer erkundigung bei den
zuständigen stellen und behörden, keine
gewähr.
-Edv-fehler
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, daß
wir uns verschiedener, auch externer, datenbanken
bedienen. für datenbankfehler bzw. fehlübertragungen
können wir keine haftung übernehmen.
Erfüllungsort und ausschließlicher gerichtsstand
für leistungen und zahlungen sowie für
sämtliche zwischen den parteien sich ergebende
streitigkeiten, einschließlich aus scheck-
und wechselforderungen, ist der sitz des reisebüros.
Für Reisen und touristische Arrangements, bei
denen Exotus von Kahli-Touristik als Eigenveranstalter
auftritt , gelten folgende Bedingungen:
1. Allgemeines
Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter
den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an.
Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder
fernmündlich vorgenommen werden. Sie erfolgt
durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung
mit aufgeführten Teilnehmer, für deren
Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für
seine eigenen einsteht, sofern er eine entsprechende
gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche
und gesonderte Erklärung übernommen hat.
Die Anmeldung wird erst mit unserer schriftlichen
Bestätigung verbindlich. Mit Ihrer Anmeldung
gelten diese hier angeführten Buchungs- und
Reisebedingungen von Ihnen als anerkannt. Nach der
Buchungsanmeldung/Buchungsanfrage, ein Vertrag mit
detaillierter Rechnung wird Ihnen dann per Post
übermittelt, den Sie uns mit Datum und Ihrer
Unterschrift versehen zurückschicken müssen.
Die Reiseunterlagen, die Ihnen sofort nach Erhalt
des unterschriebenen und datierten Vertrags übermittelt
werden, beinhalten die vouchers für die Erdleistungen
(Hotel, Rundreise, Kreuzfahrt usw.) und die Reisebestätigung.
Die Reisebestätigung gibt das Datum, die Stunde
und den Anmeldeschalter am Flughafen an. Per Post
erhalten Sie die Reiseunterlagen nur, wenn die Reservierung/Bestätigung
15 Tage vor dem Reiseantritt oder früher durchgeführt
wurde. Ansonsten werden sie Ihnen per Fax oder E-Mail
zugeschickt. Die Flugtickets werden Ihnen direkt
am Flughafen von unserem Vertreter nach Vorlegen
des Ausweises und der Reisebestätigung ausgehändigt.
Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von
dem Inhalt der Anmeldung ab, sind wir an dieses
Angebot 10 Tage gebunden. Der Vertrag kommt auf
der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn
Sie uns innerhalb dieser Frist die Annahme erklären.
2. Gepäckbeförderung
Es werden bis zu 20 kg Gepäck bei den Linienflüge
und 15 Kg bei den Charterflüge + 5 kg Handgepäck
pro Fluggast befördert. Schäden sind an
die Fluggesellschaft mit einer Schadensanzeige zu
richten.
3. Reisevertrag
Grundlage des Reisevertrags sind ausschließlich
Angaben, Beschreibungen und Bedingungen in unserem
Prospekt sowie die Reisebestätigung. Alle sonstigen
Beschreibungen, insbesondere in Orts- und Hotelprospekten,
in Reisehandbüchern und Reiseführern sind
für uns nicht verbindlich.
4. Zahlung
Der Anzahlungsbetrag ist sofort nach Anmeldung fällig.
Mit der Reiseanmeldung wird eine Anzahlung in Höhe
von 10% des Reisepreises (höchstens jedoch
€ 260.-), gegen Aushändigung des Sicherungsscheines
(gem. § 651 k Abs. 3 BGB) fällig. Der
restliche Reisepreis wird 30 Tage vor Reiseantritt
gegen Aushändigung der Reiseunterlagen fällig.
Bei Buchungen, die weniger als 30 Tage vor Reisebeginn
erfolgen, ist der gesamte Reisepreis bei Übergabe
des Sicherungsscheines sofort fällig. Rücktritts-,
Bearbeitungs- und Umbuchungskosten sind innerhalb
von 8 Tagen nach Erhalt der Rechnung fällig.
5. Leistungen
Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt
sich aus der Auftragsbestätigung oder den Leistungsbeschreibungen
im Prospekt und aus den hierauf bezugnehmenden Angaben
in der Buchungsbestätigung / Rechnungsstellung.
Der Reiseveranstalter behält sich jedoch ausdrücklich
vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und
nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschluss
eine Änderung der Prospektangaben zu erklären,
über die der Reisende vor Buchung selbstverständlich
informiert wird.
Es kann keine Garantie für einen subjektiv
vorgestellten Reiseerfolg gegeben werden.
Der Reiseveranstalter behält sich vor, bis
zum 21. Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin,
die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten
Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten
oder der Abgaben für bestimmte Leistungen,
wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer
Änderung der für die betreffende Reise
geltenden Wechselkurse, in dem Umfang zu ändern,
wie sich die Erhöhung der Beförderungskosten
oder der Abgaben für bestimmte Leistungen pro
Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt.
Der Reiseveranstalter muss den Reisenden eine Änderung
unverzüglich mitteilen. Im Falle einer Erhöhung
des Reisepreises um mehr als 5% oder einer erheblichen
Änderung einer wesentlichen Reiseleistung kann
der Reisende vom Vertrag zurücktreten, dies
muss er gegenüber dem Reiseveranstalter unverzüglich
geltend machen.
6. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen,
Ersatzpersonen
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der
Reise zurücktreten. Der Rücktritt muß
schriftlich erklärt werden. Nichtantritt der
Reise wird grundsätzlich wie ein Rücktritt
gewertet.
Aus zwingendem Grund tritt der Kunde vom Reisevertrag
zurück oder tritt er die Reise nicht an, so
kann der Reiseveranstalter Ersatz für die getroffenen
Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen
verlangen. Der Reiseveranstalter kann diesen Ersatzanspruch
unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung
nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts
zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem
prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalieren:
Rücktritt Stornogebühren
bis 30. Tag vor Reiseantritt 29. bis 22. Tag vor
Reiseantritt 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt ab
14. Tag vor Reiseantritt am Reiseantrittstag 20%
des Reisepreises 40% des Reisepreises 60% des Reisepreises
80% des Reisepreises 100% des Reisepreises
Statt zurückzutreten können Sie uns eine
Ersatzperson benennen. Wir können aus wichtigem
Grund einem solchen Personenwechsel widersprechen,
z. B., wenn das Gruppenvisum bereits eingeholt wurde.
Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften
er und der Reisende dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner
für den Reisepreis und die durch den Eintritt
des Dritten entstehenden Mehrkosten.
7. Rücktritt des Reiseveranstalters
Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen
vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten
oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
a)- Bis 14 Tage vor Reiseantritt , wenn die in der
Reiseausschreibung oder in sonstigen Unterlagen,
die Vertragsinhalt geworden sind, festgelegte Mindestteilnehmerzahlen
nicht erreicht wurden. In diesem Fall erhält
der Kunde sein bis dahin schon gezahltes Geld unverzüglich
zurück. Bei allen Fällen (a, b, und c)
der Veranstalter haftet nicht für Stornogebühren
für Programme, die bei anderen Leistungsträgern/Veranstaltern
gebucht worden sind. Erhalten wir vor Reisebeginn
Kenntnis von wichtigen, in der Person des Reisenden
liegenden Gründen, die eine nachhaltige Störung
der Reise befürchten lassen, sind wir berechtigt,
vom Reisevertrag fristlos zurückzutreten. Ergänzend
gelten die Vereinbarungen Rücktritt durch den
Reisenden und Umbuchung.
b)- Bis 4 Wochen vor Reiseantritt: Wenn die Durchführung
der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten
für den Reiseveranstalter deshalb nicht zumutbar
ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise
so gering ist, dass die dem Reiseveranstalter im
Falle der Durchführung der Reise entstehenden
Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen
Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten würde.
Wird die Reise aus diesem Grund abgesagt, so erhält
der Kunde den eingezahlten Reisepreis unverzüglich
zurück.
c)- Nach Antritt der Reise kann der Reiseveranstalter
den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen,
wenn der Reisende die Durchführung der Reise
trotz Abmahnung nachhaltig stört oder sich
vertragswidrig verhält. Kündigt der Reiseveranstalter,
so behält er den Anspruch auf den Reisepreis,
muß sich jedoch den Wert der späteren
Aufwendungen anrechnen lassen
Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher
Umstände: Wird die Reise infolge höherer
Gewalt (z. B. durch Krieg, innere Unruhen, Naturkatastrophen,
hoheitsrechtliche Anordnungen) erheblich erschwert,
gefährdet oder beeinträchtigt, so können
sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende
den Vertrag kündigen. (§ 651 BGB) Mehrkosten
für Rückbeförderung tragen der Kunde
und der Veranstalter je zur Hälfte. Maßgebend
für solche Fälle sind die Empfehlungen
des Auswärtigen Amtes der Bundesrepublik Deutschland.
8. Fremdleistungen
Wird im Rahmen einer Reise oder zusätzlich
zu dieser eine Beförderung im Linienverkehr
erbracht und dem Reisenden hierfür ein entsprechender
Beförderungsausweis ausgestellt, so erbringt
der Reiseveranstalter insoweit Fremdleistungen,
sofern er in der Reiseausschreibung und in der Reisebestätigung
ausdrücklich darauf hinweist. Er haftet daher
nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung
selbst. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem
Fall nach den Beförderungsbestimmungen dieser
Unternehmen, auf die der Reisende ausdrücklich
hinzuweisen ist und die ihm auf Wunsch zugänglich
zu machen sind.
Vermittelt der Reiseveranstalter ausdrücklich
im fremden Namen nur einzelne Reiseleistungen, z.B.
Linien- oder Charterflüge, Fährtransporte,
Hotelaufenthalte für Selbstfahrer, Mietwagen
etc. oder Reiseprogramme fremder Veranstalter, so
richtet sich das Zustandekommen des Vertrages und
dessen Inhalt nach den jeweiligen Bedingungen des
fremden Vertragspartners des Reisenden. Diese werden
bei Vertragsschluss vorgelegt bzw. stehen auf Anforderung
zur Verfügung.
9. Gewährleistung
9.1. Abhilfe
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht,
so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Der Reiseveranstalter
kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen
Aufwand erfordert. Der Reiseveranstalter kann auch
in der Weise Abhilfe schaffen, dass er eine gleichwertige
Ersatzleistung erbringt. Der An- und Rückreisetag
sind keine Urlaubstage.
9.2. Minderung des Reisepreises
Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen
Erbringung der Reise kann der Reisende eine entsprechende
Herabsetzung des Reisepreises verlangen. Der Reisepreis
ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem
zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem
Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde.
Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Reisende
schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen.
9.3. Kündigung des Vertrages
Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich
beeinträchtigt und leistet der Reiseveranstalter
innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe,
so kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen
Bestimmungen den Reisevertrag in seinem eigenen
Interesse und aus Beweissicherungsgründen -
zweckmäßig durch schriftliche Erklärung
- kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden
die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, dem
Reiseveranstalter erkennbaren Grund nicht zuzumuten
ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe
bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich
ist oder vom Reiseveranstalter verweigert wird oder
wenn die sofortige Kündigung des Vertrages
durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt
wird. Er schuldet dem Reiseveranstalter den auf
die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden
Teil des Reisepreises.
9.4. Der Reisende kann unbeschadet der Minderung
oder der Kündigung Schadenersatz wegen Nichterfüllung
verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht
auf einem Umstand, den der Reiseveranstalter nicht
zu vertreten hat.
10. Beschränkung der Haftung
Die Teilnahme an Aktiv-Touren erfolgt auf eigene
Gefahr. Für die Einhaltung der Anweisungen
und Vorkehrungen des Tourenführers ist der
Teilnehmer selbst verantwortlich, ebenso für
Schäden, die er sich selbst zuzieht oder anderen
Teilnehmern zufügt. Einige Touren haben den
Reiz eines Abenteuers und unterliegen somit den
Gesetzen der Natur mit den entsprechenden Risiken.
Die Aufgabe des Tourenführers kann es daher
nur sein, diese aufgrund seines Wissens und der
Erfahrung auf ein Minimum zu beschränken.
10.1. Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters
für Schäden, die nicht Körperschäden
sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
10.1.1. soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich
noch grob fahrlässig herbeigeführt wird
oder
10.1.2. soweit der Reiseveranstalter für einen
dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen
eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich
ist.
10.2. Die Haftung gegenüber dem Reiseteilnehmer
auf Schadensersatz aus unerlaubter Handlung wird,
soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
beruht, für Personenschäden auf €
76695.- je Reiseteilnehmer und Reise beschränkt.
10.3. Der Reiseveranstalter haftet nicht für
Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen,
die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden
(auch Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen
etc.) und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich
als Fremdleistung gekennzeichnet werden.
11. Haftung bei Vermittlung fremder Leistungen
11.1. Ist der Reiseveranstalter lediglich Vermittler
fremder Leistungen (siehe Ziffer 8. Fremdleistungen),
so haftet der Reiseveranstalter nur für die
ordnungsgemäße Vermittlung der Leistung
und nicht für die Leistungserbringung selbst.
11.2. Rundflüge, Theaterbesuche, Ausstellungen,
Sport- und sonstige Sonderveranstaltungen werden
vom Reiseveranstalter bzw. von den Reiseleitern
vor Ort lediglich vermittelt. Insbesondere handelt
es sich bei den in den Reiseverläufen genannten
Ausflügen und sonstigen Veranstaltungen, die
als “Gelegenheit“ oder “Möglichkeit“
bezeichnet werden, ausschließlich um Leistungen
fremder Leistungsträger.
11.3. Angaben über vermittelte Leistungen fremder
Leistungsträger beruhen ausschließlich
auf deren Angaben, sie stellen keine eigene Zusicherung
des Reiseveranstalters gegenüber dem Reiseteilnehmer
dar.
12. Mitwirkungspflicht
Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen
Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen
Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden
zu vermeiden oder gering zu halten. Der Reisende
ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen
unverzüglich der örtlichen Reiseleitung
oder dem Reiseveranstalter zur Kenntnis zu geben.
Dieser ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen,
sofern dies möglich ist. Unterlässt der
Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so
tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
13. Ausschluß von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche nach §§ 651 c bis 651 f
hat der Reisende innerhalb eines Monats nach der
vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber
dem Reiseveranstalter geltend zu machen (§
651 g). Ansprüche des Reisenden nach den §§
651 c bis 651 f verjähren in sechs Monaten.
Die Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem
die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Hat der
Reisende solche Ansprüche geltend gemacht,
so ist die Verjährung bis zu dem Tage gehemmt,
an dem der Reiseveranstalter die Ansprüche
schriftlich zurückweist.
14. Verlust und Beschädigung von Reisegepäck
Bei Reisegepäck sind Verlust oder Beschädigung
sowie Verspätungen unverzüglich dem Beförderungsunternehmen
anzuzeigen. Das Beförderungsunternehmen ist
zur Ausstellung einer schriftlichen Bestätigung
verpflichtet (bei Flugbeförderung international
als P.I.R. = Property Irregularity Report bezeichnet).
Ohne rechtzeitige Anzeige besteht die Gefahr eines
Anspruchverlustes. Es wird ausdrücklich auf
die in den internationalen Abkommen oder gesetzlichen
Bestimmungen enthaltenen Ausschlußfristen
hingewiesen.
15. Paß-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
Der Reisende ist für die Einhaltung aller für
die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften
selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der
Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen
zu seinen Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine
schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation des Reiseveranstalters
bedingt sind. Ein gültiger Reisepaß ist
für alle hier vorgestellten Zielländer
notwendig. Der Reiseveranstalter steht dafür
ein, Informationen über Paß-, Visa- und
Gesundheitsvorschriften, die ihm bekannt sind, an
den Reisenden weiterzuleiten. Nichtdeutsche Staatsangehörige
sind angehalten, sich bei ihrem zuständigen
Konsulat Auskunft zu holen.
16. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Diese hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages
zur Folge.
17. Gerichtsstand
Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen
Sitz verklagen.
Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den
Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend,
es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute
oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand
im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss
des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen
Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren
Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt
der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen
ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgebend.
Veranstalter:
Kahli-Touristik
A. Elkahli
Cornelia-Schlosser-Allee 1
79111 Freiburg