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exotus.com: Reisen für Schlaubucher

Buchungs- und Reisebedingungen

Sehr geehrter Reisegast,
wir begrüßen Sie recht herzlich als geschätzten Reisekunden und dürfen Sie ausführlich darüber unterrichten, welche Leistungen wir erbringen, wofür wir einstehen und welche Pflichten Sie uns gegenüber haben.
Exotus von Kahli-Touristik tritt ausschließlich als Vermittler für travelan. Im Falle einer Buchung kommt der die Reise/Leistung betreffende Vertrag ausschließlich zwischen Ihnen und Terracus Reiseservice e.K. Inh.: Melanie Tamblé oder das Unternehmen Reisebüro am Waldplatz Inh.: Markus Hartwig Jahnallee 57 . Mit der Vermittlung eines Vertrages über eine Reiseleistung. Welches der beiden Unternehmen Vertragspartner wird, ist abhängig von der gebuchten Reiseleistung. Der konkrete Vertragspartner wird dem Kunden im Rahmen des Buchungsvorgangs vor Abgabe seiner Buchung mitgeteilt. Ihre online-buchung stellt eine verbindliche reiseanmeldung dar. der vertrag kommt durch eine bestätigung des reiseveranstalters bzw. leistungsträgers zustande. wir bemühen uns zwar jederzeit ihre buchungen zu bearbeiten, grundsätzlich ist die bearbeitung jedoch nur montags bis freitags von 10.00 bis 23.00h, samstags von 13.00 bis 18.00h und sonn- und feiertags von 17.30 bis 23.00h gewährleistet (technische erreichbarkeit der leistungsträger vorausgesetzt). keine bearbeitung: 1. weihnachtstag, sonntags vor feiertagen, samstäglichen feiertagen / geänderte Bearbeitung: rosenmontag/fronleichnam von 17.30 bis 23.00h, heiligabend/silvester von 10.00 bis 14.00h. die ticketingabteilung für linienflüge arbeitet nur montags bis freitags von 10.00h bis 18.00h außer an feiertagen. wir weisen sie darauf hin, dass wir als vermittler tätig sind. es gelten die geschäftsbedingungen der reiseveranstalter bzw. leistungsträger.
grundsätzlich müssen Sie sich selbst über notwendige paß- und visumerfordernisse, einschließlich der fristen zur erlangung dieser dokumente, sowie über gesundheitspolizeiliche formalitäten bei dem ihr reiseziel zutreffenden botschaften informieren. für die beschaffung der paß-, visa- und gesundheitsdokumenten sind sie selbst verantwortlich.
informieren sie sich über aktuelle impfvorschriften ihres zielgebietes vor antritt der reise bei ihrem hausarzt.
wir weisen sie darauf hin, daß sie eventuell für den krankheitsfall im ausland nicht ausreichend versichert sind. insbesondere werden krankenrücktransporte meist nicht übernommen. informieren sie sich bei ihrer krankenversicherung. wir empfehlen daher den abschluß einer privaten krankenversicherung.
wir empfehlen außerdem den abschluß einer reiserücktrittskostenversicherung.
preisänderungen der flugverkehrsgesellschaften unterliegen nicht dem einfluß des reisebüros und bleiben ausdrücklich vorbehalten. das reisebüro ist berechtigt, eingetretene flugtarifänderungen oder berechtigte tarifnachforderungen seitens der luftverkehrsgesellschaft an sie weiterzugeben. dieses gilt insbesondere für den fall, daß das reisebüro von den flugverkehrsgesellschaften mit entsprechenden aufwendungen belastet wurde. die zuverlässigkeit und höhe etwaiger preis- und tarifänderungen ergeben sich aus den reisebedingungen des reiseveranstalters sowie aus den allgemeinen geschäftsbedingungen der luftverkehrsgesellschaften.

Die Reklamationen von der Fähre sollen schriftlich direkt an die Fährengesellschaften geschickt werden, spätesten 10 Tagen nach Ihrem Reiserückkehr.
-Haftung
für die vermittelten reiseleistungen erbringt das reisebüro fremdleistungen soweit sich aus der reisebestätigung nichts gegenteiliges ergibt. wir haften daher nicht selbst für die ordnungsgemäße durchführung der vermittelten fremdleistungen.
Für die richtigkeit und vollständigkeit von auskünften übernimmt das reisebüro, bei pflichtgemäßer erkundigung bei den zuständigen stellen und behörden, keine gewähr.
-Edv-fehler
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, daß wir uns verschiedener, auch externer, datenbanken bedienen. für datenbankfehler bzw. fehlübertragungen können wir keine haftung übernehmen.
Erfüllungsort und ausschließlicher gerichtsstand für leistungen und zahlungen sowie für sämtliche zwischen den parteien sich ergebende streitigkeiten, einschließlich aus scheck- und wechselforderungen, ist der sitz des reisebüros.

Für Reisen und touristische Arrangements, bei denen Exotus von Kahli-Touristik als Eigenveranstalter auftritt , gelten folgende Bedingungen:

1. Allgemeines
Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
Die Anmeldung wird erst mit unserer schriftlichen Bestätigung verbindlich. Mit Ihrer Anmeldung gelten diese hier angeführten Buchungs- und Reisebedingungen von Ihnen als anerkannt. Nach der Buchungsanmeldung/Buchungsanfrage, ein Vertrag mit detaillierter Rechnung wird Ihnen dann per Post übermittelt, den Sie uns mit Datum und Ihrer Unterschrift versehen zurückschicken müssen. Die Reiseunterlagen, die Ihnen sofort nach Erhalt des unterschriebenen und datierten Vertrags übermittelt werden, beinhalten die vouchers für die Erdleistungen (Hotel, Rundreise, Kreuzfahrt usw.) und die Reisebestätigung. Die Reisebestätigung gibt das Datum, die Stunde und den Anmeldeschalter am Flughafen an. Per Post erhalten Sie die Reiseunterlagen nur, wenn die Reservierung/Bestätigung 15 Tage vor dem Reiseantritt oder früher durchgeführt wurde. Ansonsten werden sie Ihnen per Fax oder E-Mail zugeschickt. Die Flugtickets werden Ihnen direkt am Flughafen von unserem Vertreter nach Vorlegen des Ausweises und der Reisebestätigung ausgehändigt. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von dem Inhalt der Anmeldung ab, sind wir an dieses Angebot 10 Tage gebunden. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn Sie uns innerhalb dieser Frist die Annahme erklären.
2. Gepäckbeförderung
Es werden bis zu 20 kg Gepäck bei den Linienflüge und 15 Kg bei den Charterflüge + 5 kg Handgepäck pro Fluggast befördert. Schäden sind an die Fluggesellschaft mit einer Schadensanzeige zu richten.
3. Reisevertrag
Grundlage des Reisevertrags sind ausschließlich Angaben, Beschreibungen und Bedingungen in unserem Prospekt sowie die Reisebestätigung. Alle sonstigen Beschreibungen, insbesondere in Orts- und Hotelprospekten, in Reisehandbüchern und Reiseführern sind für uns nicht verbindlich.
4. Zahlung
Der Anzahlungsbetrag ist sofort nach Anmeldung fällig. Mit der Reiseanmeldung wird eine Anzahlung in Höhe von 10% des Reisepreises (höchstens jedoch € 260.-), gegen Aushändigung des Sicherungsscheines (gem. § 651 k Abs. 3 BGB) fällig. Der restliche Reisepreis wird 30 Tage vor Reiseantritt gegen Aushändigung der Reiseunterlagen fällig. Bei Buchungen, die weniger als 30 Tage vor Reisebeginn erfolgen, ist der gesamte Reisepreis bei Übergabe des Sicherungsscheines sofort fällig. Rücktritts-, Bearbeitungs- und Umbuchungskosten sind innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Rechnung fällig.
5. Leistungen
Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus der Auftragsbestätigung oder den Leistungsbeschreibungen im Prospekt und aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Buchungsbestätigung / Rechnungsstellung. Der Reiseveranstalter behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschluss eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die der Reisende vor Buchung selbstverständlich informiert wird.
Es kann keine Garantie für einen subjektiv vorgestellten Reiseerfolg gegeben werden.
Der Reiseveranstalter behält sich vor, bis zum 21. Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse, in dem Umfang zu ändern, wie sich die Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt. Der Reiseveranstalter muss den Reisenden eine Änderung unverzüglich mitteilen. Im Falle einer Erhöhung des Reisepreises um mehr als 5% oder einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten, dies muss er gegenüber dem Reiseveranstalter unverzüglich geltend machen.
6. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt muß schriftlich erklärt werden. Nichtantritt der Reise wird grundsätzlich wie ein Rücktritt gewertet.
Aus zwingendem Grund tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann der Reiseveranstalter Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Der Reiseveranstalter kann diesen Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalieren:
Rücktritt Stornogebühren
bis 30. Tag vor Reiseantritt 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt ab 14. Tag vor Reiseantritt am Reiseantrittstag 20% des Reisepreises 40% des Reisepreises 60% des Reisepreises 80% des Reisepreises 100% des Reisepreises

Statt zurückzutreten können Sie uns eine Ersatzperson benennen. Wir können aus wichtigem Grund einem solchen Personenwechsel widersprechen, z. B., wenn das Gruppenvisum bereits eingeholt wurde. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Reisende dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
7. Rücktritt des Reiseveranstalters
Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
a)- Bis 14 Tage vor Reiseantritt , wenn die in der Reiseausschreibung oder in sonstigen Unterlagen, die Vertragsinhalt geworden sind, festgelegte Mindestteilnehmerzahlen nicht erreicht wurden. In diesem Fall erhält der Kunde sein bis dahin schon gezahltes Geld unverzüglich zurück. Bei allen Fällen (a, b, und c) der Veranstalter haftet nicht für Stornogebühren für Programme, die bei anderen Leistungsträgern/Veranstaltern gebucht worden sind. Erhalten wir vor Reisebeginn Kenntnis von wichtigen, in der Person des Reisenden liegenden Gründen, die eine nachhaltige Störung der Reise befürchten lassen, sind wir berechtigt, vom Reisevertrag fristlos zurückzutreten. Ergänzend gelten die Vereinbarungen Rücktritt durch den Reisenden und Umbuchung.
b)- Bis 4 Wochen vor Reiseantritt: Wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für den Reiseveranstalter deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, dass die dem Reiseveranstalter im Falle der Durchführung der Reise entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten würde. Wird die Reise aus diesem Grund abgesagt, so erhält der Kunde den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.
c)- Nach Antritt der Reise kann der Reiseveranstalter den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende die Durchführung der Reise trotz Abmahnung nachhaltig stört oder sich vertragswidrig verhält. Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis, muß sich jedoch den Wert der späteren Aufwendungen anrechnen lassen
Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände: Wird die Reise infolge höherer Gewalt (z. B. durch Krieg, innere Unruhen, Naturkatastrophen, hoheitsrechtliche Anordnungen) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag kündigen. (§ 651 BGB) Mehrkosten für Rückbeförderung tragen der Kunde und der Veranstalter je zur Hälfte. Maßgebend für solche Fälle sind die Empfehlungen des Auswärtigen Amtes der Bundesrepublik Deutschland.
8. Fremdleistungen
Wird im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im Linienverkehr erbracht und dem Reisenden hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt, so erbringt der Reiseveranstalter insoweit Fremdleistungen, sofern er in der Reiseausschreibung und in der Reisebestätigung ausdrücklich darauf hinweist. Er haftet daher nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung selbst. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall nach den Beförderungsbestimmungen dieser Unternehmen, auf die der Reisende ausdrücklich hinzuweisen ist und die ihm auf Wunsch zugänglich zu machen sind.
Vermittelt der Reiseveranstalter ausdrücklich im fremden Namen nur einzelne Reiseleistungen, z.B. Linien- oder Charterflüge, Fährtransporte, Hotelaufenthalte für Selbstfahrer, Mietwagen etc. oder Reiseprogramme fremder Veranstalter, so richtet sich das Zustandekommen des Vertrages und dessen Inhalt nach den jeweiligen Bedingungen des fremden Vertragspartners des Reisenden. Diese werden bei Vertragsschluss vorgelegt bzw. stehen auf Anforderung zur Verfügung.
9. Gewährleistung
9.1. Abhilfe
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Der Reiseveranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Der Reiseveranstalter kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass er eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt. Der An- und Rückreisetag sind keine Urlaubstage.
9.2. Minderung des Reisepreises
Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Reisende eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen. Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Reisende schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen.
9.3. Kündigung des Vertrages
Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet der Reiseveranstalter innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen - zweckmäßig durch schriftliche Erklärung - kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, dem Reiseveranstalter erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird. Er schuldet dem Reiseveranstalter den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises.
9.4. Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den der Reiseveranstalter nicht zu vertreten hat.
10. Beschränkung der Haftung
Die Teilnahme an Aktiv-Touren erfolgt auf eigene Gefahr. Für die Einhaltung der Anweisungen und Vorkehrungen des Tourenführers ist der Teilnehmer selbst verantwortlich, ebenso für Schäden, die er sich selbst zuzieht oder anderen Teilnehmern zufügt. Einige Touren haben den Reiz eines Abenteuers und unterliegen somit den Gesetzen der Natur mit den entsprechenden Risiken. Die Aufgabe des Tourenführers kann es daher nur sein, diese aufgrund seines Wissens und der Erfahrung auf ein Minimum zu beschränken.
10.1. Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
10.1.1. soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
10.1.2. soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
10.2. Die Haftung gegenüber dem Reiseteilnehmer auf Schadensersatz aus unerlaubter Handlung wird, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, für Personenschäden auf € 76695.- je Reiseteilnehmer und Reise beschränkt.
10.3. Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (auch Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen etc.) und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet werden.
11. Haftung bei Vermittlung fremder Leistungen
11.1. Ist der Reiseveranstalter lediglich Vermittler fremder Leistungen (siehe Ziffer 8. Fremdleistungen), so haftet der Reiseveranstalter nur für die ordnungsgemäße Vermittlung der Leistung und nicht für die Leistungserbringung selbst.
11.2. Rundflüge, Theaterbesuche, Ausstellungen, Sport- und sonstige Sonderveranstaltungen werden vom Reiseveranstalter bzw. von den Reiseleitern vor Ort lediglich vermittelt. Insbesondere handelt es sich bei den in den Reiseverläufen genannten Ausflügen und sonstigen Veranstaltungen, die als “Gelegenheit“ oder “Möglichkeit“ bezeichnet werden, ausschließlich um Leistungen fremder Leistungsträger.
11.3. Angaben über vermittelte Leistungen fremder Leistungsträger beruhen ausschließlich auf deren Angaben, sie stellen keine eigene Zusicherung des Reiseveranstalters gegenüber dem Reiseteilnehmer dar.
12. Mitwirkungspflicht
Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung oder dem Reiseveranstalter zur Kenntnis zu geben. Dieser ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
13. Ausschluß von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche nach §§ 651 c bis 651 f hat der Reisende innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen (§ 651 g). Ansprüche des Reisenden nach den §§ 651 c bis 651 f verjähren in sechs Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Hat der Reisende solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tage gehemmt, an dem der Reiseveranstalter die Ansprüche schriftlich zurückweist.
14. Verlust und Beschädigung von Reisegepäck
Bei Reisegepäck sind Verlust oder Beschädigung sowie Verspätungen unverzüglich dem Beförderungsunternehmen anzuzeigen. Das Beförderungsunternehmen ist zur Ausstellung einer schriftlichen Bestätigung verpflichtet (bei Flugbeförderung international als P.I.R. = Property Irregularity Report bezeichnet). Ohne rechtzeitige Anzeige besteht die Gefahr eines Anspruchverlustes. Es wird ausdrücklich auf die in den internationalen Abkommen oder gesetzlichen Bestimmungen enthaltenen Ausschlußfristen hingewiesen.
15. Paß-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation des Reiseveranstalters bedingt sind. Ein gültiger Reisepaß ist für alle hier vorgestellten Zielländer notwendig. Der Reiseveranstalter steht dafür ein, Informationen über Paß-, Visa- und Gesundheitsvorschriften, die ihm bekannt sind, an den Reisenden weiterzuleiten. Nichtdeutsche Staatsangehörige sind angehalten, sich bei ihrem zuständigen Konsulat Auskunft zu holen.
16. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Diese hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
17. Gerichtsstand
Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen.
Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgebend.
Veranstalter:
Kahli-Touristik
A. Elkahli
Cornelia-Schlosser-Allee 1
79111 Freiburg

 


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